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2. Oktober 2026 · Branchen

Website für Steuerberater: Mandanten und Mitarbeiter

Eine Steuerkanzlei-Website hat zwei Zielgruppen: Mandate und Bewerber. Die meisten bedienen nur die erste — dabei ist die Karriereseite bei knappem Fachpersonal oft die wertvollere Seite. Was auf eine Website für Steuerberater gehört und wo das Berufsrecht enger ist als gewöhnliche Werbung.

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Wenn eine Steuerkanzlei über ihre Website spricht, geht es fast immer um neue Mandate. Das ist die eine Hälfte. Die andere Hälfte liest gerade in einer anderen Kanzlei mit: eine Steuerfachangestellte, ein Bilanzbuchhalter, jemand kurz vor der Steuerfachwirt-Prüfung — Menschen, die über einen Wechsel nachdenken und sich vorher ansehen, wie bei Ihnen gearbeitet wird.

Warum das keine Nebensache ist: Ein zusätzliches Mandat nützt nur, wenn jemand da ist, der es bearbeitet. In vielen Kanzleien ist nicht die Nachfrage der Engpass, sondern die Kapazität. Eine Website, die ausschließlich Mandate anspricht, arbeitet damit an der Seite, die ohnehin nicht klemmt — und lässt die Seite unbearbeitet, an der es hängt.

Zwei Zielgruppen, eine Website

Beide Gruppen kommen über dieselbe Startseite, suchen aber Unterschiedliches. Ein Mandat will wissen, ob Sie seine Art von Fall bearbeiten, ob Sie überhaupt annehmen und wie die Zusammenarbeit praktisch abläuft. Eine Bewerberin will wissen, wie bei Ihnen gearbeitet wird, mit wem, unter welchen Bedingungen und wie digital der Alltag wirklich ist.

Diese Fragen lassen sich nicht in einem gemeinsamen Text beantworten. Der übliche Kompromiss — ein Karriere-Link im Fußbereich, dahinter ein Absatz — ist deshalb kein kleiner Mangel, sondern die stillschweigende Entscheidung, eine der beiden Zielgruppen nicht zu bedienen. Sie kostet nichts an Sichtbarkeit und trotzdem am meisten.

Für Mandate: benennen, was Sie bearbeiten wollen

Der häufigste Fehler ist die vollständige Liste. Buchführung, Lohnabrechnung, Jahresabschluss, Steuererklärungen, betriebswirtschaftliche Beratung — das steht auf nahezu jeder Kanzlei-Website und unterscheidet keine von der anderen. Es beschreibt den Beruf, nicht die Kanzlei.

Unterscheidbar wird es erst mit Schwerpunkten: Existenzgründung, Unternehmensnachfolge, Lohnbuchhaltung als eigenständiges Angebot, Vereine, Selbstständige im Handwerk, Gastronomie, Onlinehandel, Heilberufe. Wer nach „Steuerberater Existenzgründung Offenbach“ sucht, ist eine andere Person als die Inhaberin eines Betriebs mit dreißig Beschäftigten — und an einer Aufzählung erkennt keine von beiden, ob sie hier richtig ist.

Praktisch heißt das: drei bis fünf Schwerpunkte, je eine eigene Seite, und auf jeder dieser Seiten vier Angaben.

  • Die Ausgangslage, in der Mandanten typischerweise kommen — in deren Worten, nicht in Paragrafen
  • Was Sie übernehmen und was beim Mandanten bleibt: Kasse, Belegsammlung, Fristen, Zahlungen
  • Wie der erste Schritt aussieht und welche Unterlagen Sie dafür brauchen
  • Für welche Fälle Sie nicht die richtige Adresse sind — das schafft mehr Vertrauen als jede Selbstbeschreibung

Sagen Sie, ob Sie annehmen

Viele Kanzleien nehmen derzeit keine oder nur ausgewählte neue Mandate an. Auf der Website steht das fast nie. Die Folge sind Anfragen, die abgesagt werden müssen, und Zeit, die auf beiden Seiten verloren geht — auf Ihrer im Sekretariat, auf der anderen bei jemandem, der weitersuchen muss.

Ein Satz genügt, und er darf differenziert sein: keine Annahme, Annahme nur in bestimmten Schwerpunkten, Annahme ab einem Zeitpunkt, Warteliste. Das wirkt nicht abweisend, sondern geordnet. Es ist die Angabe, die Suchende am seltensten finden und am dringendsten brauchen. Wichtig ist nur, dass jemand sie ändert, wenn sich die Lage ändert.

Wie die Zusammenarbeit abläuft

Die Frage, die Mandanten wirklich stellen, ist selten fachlich. Sie lautet: Wie läuft das bei Ihnen? Genau hier unterscheiden sich Kanzleien tatsächlich voneinander — und genau hier steht auf den wenigsten Websites etwas. Beantworten Sie auf einer eigenen Seite, was sonst im Erstgespräch abgefragt wird.

  • Wie Belege zu Ihnen kommen: Papier, Scan, Foto, Upload — und ob der Mandant dafür etwas einrichten muss
  • Ob es einen digitalen Zugang gibt, wer ihn anlegt und was auch ohne ihn weiterhin möglich ist
  • In welchem Rhythmus Auswertungen kommen und in welcher Form
  • Wer der feste Ansprechpartner ist und wer bei Urlaub oder Krankheit übernimmt
  • In welcher Zeit auf eine E-Mail geantwortet wird — zusagen sollten Sie nur, was die Kanzlei einhält
  • Was weiterhin beim Mandanten liegt, damit hinterher niemand überrascht ist

Ein Produktname allein beantwortet diese Fragen nicht. Für den Mandanten zählt, was er selbst tun muss, was er dafür bekommt und ab wann. „Sie fotografieren Ihre Belege, wir holen sie ab“ ist eine Antwort; die Nennung eines Systems ist keine.

Für Bewerber: die Seite, die am häufigsten fehlt

Qualifiziertes Personal ist in den steuerberatenden Berufen knapp, und Bewerber verhalten sich entsprechend: Sie vergleichen, bevor sie schreiben. Wer sich für eine Stelle interessiert, sieht sich vorher die Website an — und findet dort in aller Regel eine Seite mit dem Satz, dass Verstärkung gesucht wird, und einer allgemeinen E-Mail-Adresse.

Diese Seite scheitert nicht am Ton. Sie scheitert daran, dass sie keine einzige Frage beantwortet, die über einen Wechsel entscheidet, und dass sie mit der Karriereseite jeder anderen Kanzlei im Umkreis austauschbar ist. Genau das ist der Vergleich, in dem Sie stehen — und er wird auf Grundlage dessen entschieden, was dort steht.

Was Bewerber tatsächlich wissen wollen

  • Arbeitszeit: Vollzeit, Teilzeit, Gleitzeit, Kernzeiten — und wie mit der Belastung in der Abgabesaison umgegangen wird
  • Homeoffice: wie viele Tage, ab wann, fest geregelt oder Einzelfallentscheidung
  • Wie digital der Alltag ist: gescannte Belege oder Ordner, ein Bildschirm oder zwei, mobiles Arbeiten technisch möglich oder nicht
  • Mandantenstruktur: Größenordnung, Branchen, wie viele Mandate eine Person betreut
  • Aufgabenzuschnitt: Finanzbuchhaltung, Lohn, Jahresabschlüsse, eigene Mandate — und was nach der Einarbeitung dazukommt
  • Team: wie viele Menschen, wer einarbeitet, wer fachlich entscheidet
  • Fortbildung: ob Prüfungsvorbereitung bezahlt und dafür freigestellt wird
  • Eine Angabe zum Gehalt oder wenigstens eine Spanne — ihr Fehlen ist selbst eine Aussage

Dazu kommt der Bewerbungsweg. Eine Maske mit Pflichtfeldern, Upload-Zwang und Anschreiben kostet Sie genau die Bewerbungen, die aus einer ungekündigten Stellung heraus abends um halb elf am Telefon entstehen. Eine Adresse mit dem Namen einer echten Person, die Angabe, wer sich in welcher Frist meldet, und der ausdrückliche Hinweis, dass ein Anschreiben nicht nötig ist, bringen mehr als jedes Bewerbermanagement.

Legen Sie außerdem je offener Stelle eine eigene Seite an statt einer Sammelseite. Eine Seite je Position kann auf eine konkrete Suche nach Berufsbezeichnung und Ort antworten, lässt sich mit strukturierten Daten für Stellenanzeigen auszeichnen und lässt sich verschicken, ohne dass der Empfänger etwas suchen muss. Eine Sammelseite kann nichts davon.

Welche Seite für wen

Die Aufteilung ist unspektakulär, entscheidet aber darüber, ob beide Zielgruppen überhaupt bedient werden. Als Orientierung für die Struktur:

Seitenstruktur einer Steuerkanzlei-Website: welche Seite welche Zielgruppe bedient und welche Angaben jeweils darauf gehören.
SeiteZielgruppeWas darauf gehört
StartseiteBeideIn einem Satz, für wen Sie arbeiten und ob Sie annehmen. Darunter zwei sichtbare Einstiege: einer für Mandate, einer für Bewerbungen
Je eine Seite pro SchwerpunktMandateAusgangslage in den Worten des Mandanten, was Sie übernehmen, was beim Mandanten bleibt, erster Schritt
Ablauf der ZusammenarbeitMandateBelegweg, Rhythmus der Auswertungen, fester Ansprechpartner, Vertretung, Reaktionszeiten, was digital geht und was nicht
Team und KanzleiBeideEchte Aufnahmen, Berufsbezeichnungen, verliehene Fachberater-Bezeichnungen an der Person, Zuständigkeiten
KarriereseiteBewerberWie in der Kanzlei gearbeitet wird: Technik, Mandantenstruktur, Arbeitszeit- und Homeoffice-Regeln, Einarbeitung, Fortbildung
Je eine Seite pro offener StelleBewerberAufgabenzuschnitt, Anforderungen, Ort, Arbeitszeitmodell, Ansprechpartner mit Namen, Bewerbungsweg und Rückmeldefrist
KontaktBeideTelefon, Adresse, Erreichbarkeit — und getrennte Wege für Mandatsanfragen und Bewerbungen, damit beides nicht im selben Postfach untergeht
PflichtangabenBeideBerufsbezeichnung, zuständige Kammer, berufsrechtliche Regelungen. Den Umfang gibt Ihr Berufsrecht vor, nicht die Agentur

Berufsrecht: enger gefasst als gewöhnliche Werbung

Was eine Steuerkanzlei öffentlich über sich sagen darf, richtet sich nach dem Steuerberatungsgesetz und der Berufsordnung. Der Maßstab ist eine sachliche Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit. Das Risikofeld sind Erfolgsangaben — Aussagen über erzielte Ergebnisse —, reklamehafte Superlative und der Vergleich mit namentlich genannten Kollegen.

Für die Website heißt das vor allem: keine Zahlen über Ergebnisse, keine Formulierung, die ein Ergebnis in Aussicht stellt, keine Gegenüberstellung mit anderen Kanzleien. Ein Verlust ist das nicht. Die Sätze, die eine Kanzlei unterscheidbar machen, sind ohnehin die sachlichen — Schwerpunkte, Ablauf, Ansprechpartner, Annahmestand. Auch das gilt für beide Zielgruppen: Eine Karriereseite, die ohne Superlative auskommt und stattdessen die Arbeitsbedingungen beschreibt, ist die glaubwürdigere.

Was Sie vor der Beauftragung vorbereiten sollten

Der Zeitplan eines Website-Projekts hängt fast nie an der Technik, sondern an Inhalten und Freigaben. Wer die folgenden Punkte vor dem ersten Termin klärt, verkürzt das Projekt spürbar — und bekommt ein genaueres Angebot, weil der Umfang dann feststeht:

  1. Entscheiden Sie, ob und für welche Art von Mandaten Sie annehmen. Ein Annahmestopp ist eine Information, kein Eingeständnis
  2. Legen Sie drei bis fünf Schwerpunkte fest, die die Website tragen sollen — nach dem, was Sie künftig bearbeiten wollen, nicht nach dem Bestand
  3. Notieren Sie je Schwerpunkt Stichpunkte: typische Ausgangslage, was Sie übernehmen, was beim Mandanten bleibt. Ein fertiger Text muss das nicht sein
  4. Beschreiben Sie den Ablauf der Zusammenarbeit in der Reihenfolge, in der ein Mandant ihn erlebt: Erstgespräch, Unterlagen, Belegweg, Auswertungen, Ansprechpartner, Vertretung
  5. Listen Sie die offenen Stellen auf und je Stelle: Aufgaben, Arbeitszeitmodell, Homeoffice-Regel, Einarbeitung, Fortbildung, wer sich bei Bewerbungen meldet und in welcher Frist
  6. Halten Sie fest, wie in der Kanzlei tatsächlich gearbeitet wird — auch das, was noch auf Papier läuft. Eine geschönte Beschreibung fällt spätestens im Vorstellungsgespräch auf
  7. Stellen Sie die Angaben je Berufsträger zusammen: Berufsbezeichnung, zuständige Kammer, Fachberater-Bezeichnungen in der verliehenen Form, Schwerpunkte, Sprachen
  8. Planen Sie Aufnahmen von Team und Räumen ein — oder entscheiden Sie bewusst dagegen und arbeiten Sie mit Typografie und klarer Struktur
  9. Klären Sie, welche berufsrechtlichen Pflichtangaben auf die Seite gehören, und benennen Sie eine Person, die Texte freigibt
  10. Wenn es bereits eine Website gibt: Listen Sie deren Adressen auf. Nach der Umschaltung lässt sich diese Liste nicht mehr rekonstruieren, und ohne sie verlieren Sie alles, was bisher gefunden wurde

Häufige Fragen zu Websites für Steuerkanzleien

Aus Website-Sicht: je eine Seite für drei bis fünf Schwerpunkte, eine Seite, die den Ablauf der Zusammenarbeit beschreibt, Profile der Berufsträger, ein sichtbarer Weg zum Erstgespräch — und ein Karrierebereich mit einer eigenen Seite je offener Stelle. Welche Pflichtangaben in Ihrem Fall zwingend sind, gibt Ihr Berufsrecht vor. Entscheidend ist die Reihenfolge: Wofür Sie stehen und ob Sie annehmen, gehört nach oben.

Bei uns gibt es zwei feste Pakete: Standard für 1.250 € mit bis zu fünf Seiten in 2–4 Wochen und Pro für 2.100 € mit bis zu zehn Seiten und Blog in 4–6 Wochen. Eine Kanzlei mit mehreren Schwerpunkten, Team-Profilen und Karrierebereich liegt meist im Pro-Umfang. Größeres rechnen wir individuell; der Preis steht in jedem Fall vor Projektbeginn fest.

Werbung ist zulässig, muss aber sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichten; Steuerberatungsgesetz und Berufsordnung ziehen dabei engere Grenzen als das allgemeine Wettbewerbsrecht. Kritisch sind Erfolgsangaben, Superlative und vergleichende Werbung. Ob eine bestimmte Formulierung zulässig ist, entscheidet Ihre Steuerberaterkammer und nicht Ihre Agentur — dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Mit einem Karrierebereich, der beschreibt, wie bei Ihnen tatsächlich gearbeitet wird, und mit je einer eigenen Seite pro offener Stelle statt einer Sammelseite. Solche Seiten beantworten die Suche nach Berufsbezeichnung und Ort und lassen sich mit strukturierten Daten für Stellenanzeigen auszeichnen. Platzierungen kann niemand zusagen; Sie bekommen von uns Zugang zur Google Search Console und sehen selbst, worüber Sie gefunden werden.

Ja. Diese Angabe kostet Sie keine Mandate, die Sie ohnehin nicht angenommen hätten, und sie spart beiden Seiten Zeit. Formulieren Sie sie differenziert: bestimmte Schwerpunkte, ein Zeitpunkt oder eine Warteliste sind ebenso möglich wie ein vollständiger Annahmestopp. Nur muss jemand die Angabe ändern, sobald sich die Lage ändert.

Sobald Sie regelmäßig suchen, brauchen Sie eine eigene Seite: Ein Hinweis auf der Startseite verschwindet beim nächsten Umbau und lässt sich niemandem schicken. Und wenn Sie gerade niemanden suchen, ist eine kurze Seite darüber, wie in der Kanzlei gearbeitet wird, trotzdem sinnvoll. Sie ist der Text, den Sie brauchen, sobald jemand kündigt.

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