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15. September 2026 · Recht

Impressumspflicht: Welche Pflichtangaben reinmüssen

Wer ein Impressum braucht, welche Pflichtangaben je nach Rechtsform und Beruf dazugehören — und die Fehler, an denen ein inhaltlich völlig korrektes Impressum trotzdem scheitert.

Impressumspflicht: Welche Pflichtangaben reinmüssenRecht

Das Impressum ist die unspektakulärste Seite einer Website und gleichzeitig die, die am häufigsten kontrolliert wird — von Wettbewerbern, von Verbänden und gelegentlich von Kunden, die vor einer Überweisung nachsehen wollen, mit wem sie es eigentlich zu tun haben. Es ist außerdem die Seite, die am schnellsten veraltet, weil sie nach dem Launch niemand mehr anfasst.

Die Anforderungen stehen nicht in einem einzigen Gesetz. Der Kern steht heute im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) — die Vorschrift, die viele noch als § 5 TMG kennen. Für redaktionelle Angebote kommt der Medienstaatsvertrag hinzu, und für einzelne Berufe gelten eigene berufsrechtliche Regeln. „Was muss ins Impressum“ ist deshalb keine Frage mit einer Antwort, sondern eine mit mehreren Ebenen.

Wer ein Impressum braucht — und wer wirklich nicht

Der häufigste Irrtum: Ein Impressum brauche nur, wer online etwas verkauft. Der Maßstab ist nicht der Verkauf, sondern ob das Angebot geschäftsmäßig betrieben wird. Geschäftsmäßig heißt: auf Dauer angelegt und mit einem Zweck, der über das rein Private hinausgeht. Ob dabei Geld fließt, ist dafür nicht entscheidend.

Praktisch reicht die Pflicht damit deutlich weiter, als die meisten annehmen. Typische Fälle, in denen sie regelmäßig zum Thema wird:

  • Eine reine Visitenkarten-Website ohne Shop, ohne Preise, ohne Formular
  • Die Website einer Freiberuflerin, einer Praxis oder einer Kanzlei
  • Vereinsseiten, sobald sie nach außen für den Verein auftreten
  • Ein Blog, der Werbung schaltet, Affiliate-Links setzt oder ein eigenes Angebot bewirbt
  • Eine Seite „im Aufbau“, die bereits Leistungen und Kontaktdaten nennt

Wirklich ausgenommen ist im Kern die private Seite ohne geschäftsmäßigen Zweck — die Urlaubsfotos für die Familie. Sobald daneben ein Angebot steht, wird die Grenze schnell unübersichtlich, und genau an dieser Stelle ist eine kurze anwaltliche Einschätzung mehr wert als jede Checkliste im Internet.

Die Pflicht hängt außerdem am Angebot, nicht am Dateiformat: Auch Unternehmensauftritte auf Plattformen und in sozialen Netzwerken werden unter diesem Gesichtspunkt diskutiert. Wie sich das dort lösen lässt, hängt von der Plattform ab — üblich ist ein Profilfeld mit einem Link, der auf Ihr Impressum zeigt.

Die Pflichtangaben, Feld für Feld

Name und Rechtsform

Genannt wird der vollständige Name des Betreibers, bei Gesellschaften die Firma einschließlich Rechtsformzusatz, so wie sie im Register steht. Ein Marken- oder Fantasiename allein genügt nicht: Wer nur „Studio Nordlicht“ liest, weiß nicht, mit wem er einen Vertrag schließt. Gegen die Marke spricht nichts — sie ersetzt nur nicht den Namen dahinter.

Eine ladungsfähige Anschrift

Ladungsfähig heißt: eine Adresse, unter der Post tatsächlich zugestellt werden kann und an die auch eine gerichtliche Zustellung ginge. Ein Postfach erfüllt das nicht, eine Packstation ebenso wenig, und „Anschrift auf Anfrage“ erst recht nicht. Für Selbstständige ohne Geschäftsräume ist das ein echter Konflikt, weil damit die Privatadresse öffentlich wird. Welche Alternativen im Einzelfall zulässig sind, gehört in die Beratung und nicht in einen Blogbeitrag.

Kontakt, über den ein Mensch schnell erreichbar ist

Verlangt sind Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Die E-Mail-Adresse ist gesetzt und muss lesbar dastehen — nicht als Bild, nicht nur als Formular. Was daneben genügt, ist die umstrittenste Zeile im ganzen Impressum: Eine Telefonnummer ist der unstrittige Weg, bei anderen Lösungen kommt es auf die Umstände an. Wenn Sie keine Nummer veröffentlichen möchten, lassen Sie das prüfen, statt darauf zu hoffen.

Vertretungsberechtigte, Register und Registernummer

Bei Gesellschaften und juristischen Personen gehören die Vertretungsberechtigten ins Impressum — bei einer GmbH also die Geschäftsführung, und zwar vollständig, nicht nur die Person, die den Text freigegeben hat. Dazu kommen Register und Registernummer, sofern eine Eintragung besteht: Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, jeweils mit dem zuständigen Registergericht. Ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen hat hier schlicht nichts zu nennen — und darf dann auch nichts erfinden, damit die Seite voller aussieht.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer — nur, wenn Sie eine haben

Die USt-IdNr wird angegeben, wenn eine vorhanden ist. Zwei Fehler passieren hier regelmäßig, und sie sind gegenläufig: Wer eine hat, lässt sie weg. Wer keine hat, trägt stattdessen die Steuernummer ein — die dort nicht hingehört und die ohnehin nichts auf einer öffentlichen Seite verloren hat. Ob Sie eine USt-IdNr führen oder als Kleinunternehmer ohne auskommen, entscheidet Ihre steuerliche Situation; das klärt die Steuerberatung, nicht die Vorlage.

Aufsichtsbehörde, Kammer und Berufsbezeichnung bei reglementierten Berufen

Wer einen zulassungspflichtigen oder kammergebundenen Beruf ausübt — Heilberufe, Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Architektur, zulassungspflichtiges Handwerk, Versicherungs- und Finanzvermittlung — nennt zusätzlich die zuständige Kammer oder Aufsichtsbehörde, die gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat, in dem sie verliehen wurde, sowie die geltenden berufsrechtlichen Regelungen und wo sie einzusehen sind. Genau dieser Block wird beim Abschreiben aus einer fremden Vorlage fast immer halb übernommen: Berufsbezeichnung ja, Fundstelle nein.

Verantwortlich für den Inhalt

Sobald eine Website redaktionelle Inhalte anbietet — ein Blog, ein Magazin, regelmäßige Beiträge —, kommt die Angabe einer inhaltlich verantwortlichen Person mit vollständigem Namen und Anschrift hinzu. Das ist eine eigene Anforderung aus dem Medienstaatsvertrag und nicht dasselbe wie die Betreiberangabe, auch wenn in kleinen Unternehmen dieselbe Person dahintersteht. Üblich ist eine eigene Zeile, die den Namen und die Anschrift der verantwortlichen Person nennt.

Die folgende Übersicht ersetzt die Prüfung Ihres Falls nicht. Sie ordnet nur, welche Angabe für wen überhaupt in Frage kommt und welcher Fehler dabei am häufigsten passiert.

Übersicht der üblichen Impressumsangaben mit dem jeweiligen Adressatenkreis und dem häufigsten Fehler
AngabeGilt fürTypischer Fehler
Name und RechtsformAlleNur der Marken- oder Domainname, ohne den vollständigen Namen des Betreibers
Ladungsfähige AnschriftAllePostfach, Packstation oder nur die Stadt statt einer zustellfähigen Adresse
E-Mail-AdresseAlleNur ein Kontaktformular oder eine Adresse, die als Bild eingebunden ist
Zweiter, schneller KontaktwegAlleKeine Telefonnummer, ohne dass ein gleichwertig schneller Weg angeboten wird
VertretungsberechtigteGesellschaften und juristische PersonenBei mehreren Geschäftsführern wird nur eine Person genannt
Register und RegisternummerWer eingetragen istRegistergericht fehlt, oder die Nummer stammt noch aus der Zeit vor der Umfirmierung
Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerWer eine hatSteuernummer statt USt-IdNr — oder die vorhandene USt-IdNr fehlt ganz
Kammer, Aufsichtsbehörde, Berufsbezeichnung, berufsrechtliche RegelungenReglementierte BerufeBerufsbezeichnung genannt, aber Verleihungsstaat und Fundstelle der Regelungen fehlen
Verantwortlich für den InhaltRedaktionelle Angebote, etwa mit BlogName ohne Anschrift — oder die Angabe fehlt, obwohl regelmäßig publiziert wird

Fehler, die ein inhaltlich richtiges Impressum trotzdem unbrauchbar machen

Ein großer Teil der Beanstandungen betrifft nicht den Text, sondern seine Erreichbarkeit. Das Gesetz verlangt, dass die Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind. Diese drei Wörter sind der eigentliche Prüfmaßstab — und an ihnen scheitern regelmäßig Websites, deren Impressumstext vollkommen korrekt ist.

Zu tief vergraben oder falsch beschriftet

Als Faustregel hat sich eingebürgert, dass das Impressum von jeder Seite aus in höchstens zwei Klicks erreichbar sein soll. Genauso wichtig ist die Beschriftung: „Impressum“ ist das Wort, nach dem gesucht wird. „Kontakt“, „Über uns“, „Rechtliches“ oder ein bloßes Symbol verstecken den Link, obwohl er vorhanden ist. Der unauffälligste sichere Ort ist der Footer — auf jeder Seite, als Textlink, nicht als Grafik.

Das Impressum liegt nur in einem PDF

Ein PDF ist eine Datei, die geladen und geöffnet werden muss, und auf dem Telefon ist das eine echte Hürde. Der Text gehört als HTML-Seite unter eine eigene, dauerhafte Adresse. Dasselbe gilt für ein Impressum, das nur als Bild oder nur in einem Pop-up erscheint: Was sich nicht verlinken, markieren und kopieren lässt, ist als „unmittelbar erreichbar“ schwer zu verteidigen.

Hinter dem Kontaktformular

Ein häufiger Aufbau: Der Footer verlinkt auf die Kontaktseite, und die Pflichtangaben stehen irgendwo unterhalb des Formulars — oder erscheinen erst, nachdem jemand abgeschickt hat. Damit hängt eine gesetzliche Angabe an einer Handlung des Nutzers. Das Impressum bekommt eine eigene Seite; die Kontaktseite darf zusätzlich darauf verlinken, aber sie ersetzt sie nicht. Der gleiche Gedanke gilt für Cookie-Banner: Die Seite muss erreichbar sein, ohne dass vorher irgendetwas zugestimmt wird.

Eine Umsatzsteuer-ID, die es nicht gibt — oder eine, die fehlt

Beide Varianten entstehen aus derselben Quelle: einem übernommenen Muster. Kleinunternehmer füllen das Feld aus, weil es da ist, und tragen irgendeine Nummer ein. Unternehmen mit USt-IdNr löschen das Feld, weil es in der Vorlage leer stand. Prüfen Sie diese eine Zeile gegen Ihre eigenen Unterlagen, nicht gegen die Vorlage.

Stand: vorletzter Umzug

Der praktisch häufigste Defekt ist banal — die Angaben stimmen nicht mehr. Umzug, neue Rufnummer, Wechsel der Rechtsform, eine ausgeschiedene Geschäftsführerin, eine Kammer, die umbenannt wurde. Auch ganze Textbausteine altern: Der Hinweis auf die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung gehörte jahrelang in fast jedes Impressum, und wer heute eine alte Vorlage übernimmt, sollte prüfen lassen, ob dieser Baustein noch gilt. Ein Impressum ist kein Dokument, das man einmal schreibt.

Fünf Minuten Selbstprüfung

Nehmen Sie dafür das Telefon und nicht den Rechner — ein Teil der Probleme zeigt sich erst in der mobilen Ansicht. Arbeiten Sie die Punkte in dieser Reihenfolge ab:

  1. Öffnen Sie eine beliebige Unterseite, nicht die Startseite. Finden Sie von dort aus einen Link mit der Beschriftung „Impressum“ und zählen Sie die Klicks bis zur Seite. Mehr als zwei sind ein Befund.
  2. Prüfen Sie, ob die Seite eine eigene Adresse hat, die Sie kopieren und jemandem schicken können — und ob sie sich erreichen lässt, ohne vorher ein Cookie-Banner wegzuklicken.
  3. Lesen Sie den Namen: Steht dort der vollständige Betreibername mit Rechtsformzusatz, oder nur der Marken- oder Domainname?
  4. Lesen Sie die Anschrift laut vor und fragen Sie sich, ob ein Einschreiben dort ankäme. Postfach, Packstation oder eine bloße Ortsangabe fallen hier durch.
  5. Schicken Sie eine kurze Testnachricht an die angegebene E-Mail-Adresse und rufen Sie die angegebene Nummer an. Beides landet öfter nirgends, als man denkt — besonders nach einem Wechsel des Postfachs oder des Anbieters.
  6. Gehen Sie die restlichen Zeilen gegen Ihre eigenen Unterlagen durch: Registernummer, Vertretungsberechtigte, USt-IdNr, Kammer. Jede Zeile, die Sie nicht mit einem Dokument belegen können, ist zu klären.
  7. Tragen Sie sich einen wiederkehrenden Termin ein, einmal im Jahr, an dem Sie genau diese Liste erneut durchgehen.

Bleiben dabei Punkte offen — insbesondere zu Rechtsform, Beruf oder Anschrift —, ist das der Moment für eine anwaltliche Prüfung. Fünf Minuten Selbstprüfung finden die offensichtlichen Lücken. Ob Ihr Impressum vollständig ist, beurteilen sie nicht.

Wie wir das in Projekten handhaben

Wir bauen Websites, wir schreiben keine Rechtstexte. Was wir übernehmen, ist der technische Teil, an dem die meisten Impressen tatsächlich scheitern: eine eigene, dauerhafte Adresse für die Seite, ein Textlink im Footer jeder einzelnen Seite mit der Beschriftung „Impressum“, erreichbar ohne Zustimmung zu Cookies, ohne PDF, ohne Pop-up. Den Inhalt liefern Sie oder Ihre Rechtsberatung. Weil Sie nach dem Projekt alle Zugänge und die Website selbst besitzen, können Sie eine geänderte Anschrift oder Rufnummer sofort selbst korrigieren, statt auf einen Termin bei uns zu warten.

Beim Relaunch unserer eigenen Website im August 2026 war das eine der wenigen Entscheidungen, über die niemand diskutiert hat: Die Adresse der Impressumsseite blieb unverändert, statt sie an die neue Struktur anzupassen. Alte Links auf Rechtstexte sollen weiter funktionieren — gerade die, von denen man nichts weiß, etwa aus einem Verzeichnis oder aus einem alten Angebot.

Häufige Fragen zu den Pflichtangaben im Impressum

Immer: der vollständige Name des Betreibers samt Rechtsform, eine ladungsfähige Anschrift und Kontaktangaben, über die man Sie schnell erreicht. Je nach Fall kommen Vertretungsberechtigte, Register und Registernummer, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Angaben zu Kammer und Berufsbezeichnung sowie eine inhaltlich verantwortliche Person hinzu. Welche dieser Felder für Sie gelten, hängt an Rechtsform und Beruf und ist eine anwaltliche Einschätzung.

In aller Regel ja. Maßgeblich ist nicht, ob Sie über die Seite etwas verkaufen, sondern ob sie geschäftsmäßig betrieben wird — also auf Dauer angelegt ist und einen Zweck über das Private hinaus verfolgt. Eine reine Visitenkarten-Seite fällt darunter üblicherweise, eine private Fotoseite ohne jedes Angebot nicht.

Verlangt ist ein Weg zur unmittelbaren Kommunikation, und die Telefonnummer ist dafür der unstrittige. Ob eine andere Lösung ausreicht, ist umstritten und hängt von den Umständen ab. Wenn Sie keine Nummer veröffentlichen möchten, lassen Sie das vorab prüfen, statt es auf einen Streit ankommen zu lassen.

Angegeben wird sie, wenn Sie eine haben. Wenn Sie keine haben, bleibt die Zeile weg — sie wird nicht durch die Steuernummer ersetzt, die auf einer öffentlichen Seite nichts verloren hat. Ob Sie eine USt-IdNr benötigen, ist eine steuerliche Frage für Ihre Steuerberatung.

Es muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis heißt das: ein Textlink mit dem Wort „Impressum“ im Footer jeder Seite, der auf eine eigene HTML-Seite führt — nicht auf ein PDF, nicht in ein Pop-up und nicht hinter ein Kontaktformular. Als Faustregel gilt: von jeder Seite aus in höchstens zwei Klicks.

Ein Generator ist ein brauchbarer Startpunkt, um die Struktur und die Feldnamen zu bekommen. Er kennt aber Ihre Rechtsform, Ihre Eintragung und Ihr Berufsrecht nicht und kann deshalb weder Vollständigkeit noch Richtigkeit liefern. Betrachten Sie das Ergebnis als Entwurf, den jemand mit Kenntnis Ihres Falls gegenliest.

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