PixelPlan

20. August 2026 · Recht

Barrierefreie Website: Wer ist eigentlich verpflichtet?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Seitdem kursieren zwei Halbwahrheiten: „das betrifft jeden“ und „das betrifft nur Behörden“. Beide stimmen nicht.

Barrierefreie Website: Wer ist eigentlich verpflichtet?Recht

Worum es beim BFSG überhaupt geht

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Es verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen dazu, diese für Menschen mit Behinderungen nutzbar zu machen. Für Websites heißt das vor allem: bedienbar per Tastatur, lesbar mit einem Screenreader, ausreichende Kontraste, verständliche Struktur.

Wichtig ist die Einschränkung: Das Gesetz gilt nicht pauschal für „alle Websites“, sondern für Dienstleistungen, die im elektronischen Geschäftsverkehr an Verbraucher erbracht werden. Eine reine Visitenkarten-Website ohne Verkaufs- oder Buchungsfunktion ist etwas anderes als ein Onlineshop.

Die Kleinstunternehmen-Ausnahme

Für viele kleine Betriebe ist das der entscheidende Punkt. Das Gesetz sieht für Dienstleistungen eine Ausnahme für Kleinstunternehmen vor — grob gesagt Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz beziehungsweise einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro.

Zwei Dinge werden dabei regelmäßig übersehen. Erstens greift diese Ausnahme für Dienstleistungen, nicht in gleicher Weise für Produkte. Zweitens sind die Schwellen kumulativ zu prüfen und können sich ändern, wenn das Unternehmen wächst. Wer heute knapp darunter liegt, sollte das nicht als Dauerzustand behandeln.

Ob Sie unter die Ausnahme fallen, ist genau die Frage, die dieser Beitrag Ihnen nicht beantworten kann. Sie ist es aber wert, einmal verbindlich geklärt zu werden, statt sie zu vermuten.

Woran man eine nicht barrierefreie Website in zehn Minuten erkennt

Bevor Sie irgendjemanden beauftragen, lohnt sich ein Selbsttest. Er braucht keine Software und keine Vorkenntnisse, und er findet erfahrungsgemäß den größten Teil der typischen Probleme.

Legen Sie die Maus zur Seite und bedienen Sie Ihre eigene Website ausschließlich mit der Tabulatortaste. Sie springen damit von Element zu Element, genau wie jemand, der keine Maus benutzen kann.

  • Sehen Sie jederzeit, wo Sie gerade sind? Wenn der Fokus unsichtbar ist, ist die Seite blind bedienbar — im schlechten Sinn
  • Kommen Sie an jeden Link und jeden Button, auch im Menü?
  • Öffnet sich ein Menü oder ein Pop-up, kommen Sie mit der Tastatur wieder heraus?
  • Ist die Reihenfolge logisch, oder springt der Fokus quer über die Seite?
  • Lässt sich das Kontaktformular vollständig ohne Maus ausfüllen und absenden?

Ein zweiter Test dauert noch kürzer: Vergrößern Sie die Seite im Browser auf 200 Prozent. Wenn Text abgeschnitten wird, Spalten übereinander rutschen oder Buttons aus dem Bild wandern, ist das ein Befund — und zugleich einer, der auf kleinen Handys ohnehin Kunden kostet.

Was Barrierefreiheit nicht bedeutet

Um zwei verbreitete Missverständnisse auszuräumen, weil sie regelmäßig zu unnötigen Ausgaben führen.

Erstens: Barrierefreiheit heißt nicht, dass die Seite schlicht oder grau aussehen muss. Kontrastvorgaben schränken Farbkombinationen ein, nicht Gestaltung. Fast jedes Corporate Design lässt sich zugänglich umsetzen, wenn man es beim Entwurf berücksichtigt statt hinterher.

Zweitens: Ein eingekauftes Overlay-Skript — jene Widgets, die per Klick Kontraste und Schriftgrößen umschalten — macht eine Seite nicht rechtssicher. Solche Werkzeuge überdecken Symptome an der Oberfläche; die zugrunde liegende Struktur, um die es tatsächlich geht, ändern sie nicht. Wer Ihnen Barrierefreiheit als Abo-Widget verkauft, verkauft Ihnen kein Ergebnis.

Warum sich der Aufwand auch ohne Pflicht lohnt

Der praktisch wichtigste Punkt kommt zum Schluss, und er ist kein juristischer. Die Maßnahmen, um die es geht, sind zu großen Teilen ohnehin gutes Handwerk — sie verbessern die Seite für alle Besucher, nicht nur für die, um die es dem Gesetz geht.

  • Ausreichende Kontraste helfen jedem, der bei Sonnenlicht auf ein Handy schaut
  • Bedienbarkeit per Tastatur ist die Grundlage jeder schnellen Bedienung
  • Eine saubere Überschriftenstruktur ist gleichzeitig das, was Suchmaschinen lesen
  • Alternativtexte für Bilder sind Pflichtprogramm für Bildersuche und Screenreader zugleich
  • Verständliche Formularbeschriftungen senken Abbrüche messbar

Anders gesagt: Der Großteil dessen, was Barrierefreiheit ausmacht, überschneidet sich mit dem, was eine Website ohnehin schneller, verständlicher und auffindbarer macht. Das ist der Grund, warum wir nach diesen Standards bauen, unabhängig davon, ob ein Kunde unter das Gesetz fällt.

Was Sie jetzt sinnvollerweise tun

  • Klären Sie verbindlich, ob Ihr Angebot unter das BFSG fällt — juristisch, nicht per Blogbeitrag
  • Testen Sie Ihre Seite einmal nur mit der Tastatur, ohne Maus. Das deckt in zehn Minuten das meiste auf
  • Prüfen Sie Kontraste und Schriftgrößen auf dem Handy bei Tageslicht
  • Sorgen Sie für Alternativtexte bei allen inhaltstragenden Bildern
  • Nehmen Sie das Thema bei einem ohnehin geplanten Relaunch gleich mit — nachträglich ist es teurer

Der letzte Punkt ist der wirtschaftlich relevanteste. Barrierefreiheit in eine bestehende Seite nachzurüsten kostet regelmäßig mehr, als sie beim Neubau von vornherein mitzudenken.

Häufige Fragen zum BFSG

Seit dem 28. Juni 2025. Es setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um und betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die an Verbraucher erbracht werden — nicht pauschal jede Website.

Das hängt davon ab, ob Sie im elektronischen Geschäftsverkehr Dienstleistungen an Verbraucher erbringen, und von der Größe Ihres Unternehmens. Ein reiner Internetauftritt ohne Verkaufs- oder Buchungsfunktion ist etwas anderes als ein Onlineshop. Diese Einordnung ist eine rechtliche Frage — wir können sie Ihnen nicht abnehmen.

Für Dienstleistungen sieht das Gesetz eine Ausnahme für Kleinstunternehmen vor — grob gesagt weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanzsumme. Sie gilt für Dienstleistungen, nicht in gleicher Weise für Produkte, und die Schwellen sind gemeinsam zu prüfen.

Das hängt vom Zustand der bestehenden Seite ab und lässt sich nicht pauschal beziffern. Verlässlich ist nur die Richtung: Nachrüsten kostet regelmäßig mehr, als es beim Neubau von vornherein mitzudenken. Wenn ohnehin ein Relaunch ansteht, ist das der günstigste Zeitpunkt.

Nein. Widgets, die per Klick Kontraste und Schriftgrößen umschalten, überdecken Symptome an der Oberfläche und ändern die zugrunde liegende Struktur nicht. Wer Barrierefreiheit als Abo-Widget verkauft, verkauft kein Ergebnis.

Bedienen Sie die Seite ausschließlich mit der Tabulatortaste, ohne Maus: Ist immer sichtbar, wo Sie gerade sind? Erreichen Sie jeden Link und jeden Button? Kommen Sie aus Menüs wieder heraus? Vergrößern Sie die Seite anschließend auf 200 Prozent und prüfen Sie, ob Text abgeschnitten wird. Das deckt in zehn Minuten den größten Teil auf.

Kostenloses Beratungsgespräch

Wir schauen uns Ihre Website vorab an und zeigen Ihnen die größten Hebel für mehr Anfragen.

Lass uns reden

Starten Sie Ihr Projekt.

Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben — wir melden uns persönlich mit den nächsten Schritten.

oder +49 1590 8141993
Projekt-Art (optional)
Budget (optional)

Antwort direkt vom Entwickler.